Nutzen Sie Ihre FreibeträgeZu den steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen gehören u. a. Gewinnanteile (Dividenden) aus Aktien, aber auch Zinsen oder Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren und Investmentfonds.
Jeder Steuerpflichtige hat jedoch einen Sparerpauschbetrag von € 801 für Ledige bzw. € 1.602 pro Jahr für Verheiratete. Nutzen Sie persönlich denn jedes Jahr Ihre Freibeträge? Das sollten Sie aber.
Eine junges Paar, Anfang dreißig, hat eine statistische Lebenserwartung von 90 Jahren. Wenn dieses Paar konsequent seine Freibeträge nutzt, so erreichen sie ein steuerfreies Zusatzeinkommen aus Zinsen, Dividenden oder Kurssteigerungen von € 100.000!
Aber wie können Sie Ihre Freibeträge nutzen?
Erinnern Sie sich noch an “Wunschkonto-online“? Ihre Investitionen werden von Baumann & Partners in Ihrem Wunschkonto nach Ihren Anlagestrategien und Anlagepräferenzen investiert.
Wenn Sie nun Wertpapiere veräußern, werden die Erlöse auf die Cash-Option gebucht. Nun haben Sie steuerrechtlich den Gewinnrealisiert und Sie müssen dafür Steuern bezahlen. Jedoch erst dann, wenn Ihr Gewinn größer als Ihr Freibetrag ist.