Pflege-Bahr: staatlich geförderte Pflegeversicherung

Es trifft so gut wie jeden einmal: Die Pflegebedürftigkeit. Egal ob aus Altersgründen oder aus sonstigen gesundheitlichen Notwendigkeiten – früher oder später ist man auf die Hilfe anderer angewiesen. Pflege kann schnell ein kostspieliges Abenteuer werden. Zwar übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung einen Teil der Kosten, meist bleibt eine nicht unwesentliche Summe übrig. Hier greifen private Pflegezusatzversicherungen.

Da noch immer zu wenige Menschen eine solche Ergänzung der gesetzlichen Leistungen abgeschlossen haben, gibt es seit Jahresbeginn eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung. Ähnlich wie in der Altersvorsorge werden im Rahmen des sogenannten Pflege-Bahr die Beiträge gefördert. Dazu muss der Versicherte einen Mindestbetrag von 15 Euro im Monat einzahlen, wovon 5 Euro der Staat beisteuert. Der tatsächliche Monatsbeitrag richtet sich nach dem individuell vereinbarten Pflegegeld und dem Lebensalter des Versicherten bei Vertragsabschluss. Damit ein Versicherungsvertrag förderfähig ist, muss er eine Mindestleistung von 600 Euro monatlich in Pflegestufe III vorsehen.

Wer nun meint, für eine solche Versicherung nicht fit genug zu sein, sei auf eine Besonderheit des Pflege-Bahr hingewiesen: Für Versicherer gilt ein Kontrahierungszwang, bei dem sie jeden Antragsteller ungeachtet seines Gesundheitszustands aufnehmen müssen. Allerdings darf man bei Vertragsabschluss nicht bereits pflegebedürftig sein. Eine Altersgrenze gibt es allerdings nicht. Besonders interessant ist die Versicherung für junge Menschen. Wer etwa Anfang 20 einen entsprechenden Vertrag abschließt, wird für seinen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbeitrag von 15 Euro im Versicherungsfall deutlich mehr Geld als die gesetzlich vorgeschriebene Grundleistung erhalten. Die staatliche Zulage beträgt in diesem Fall beachtliche 33 Prozent des Beitrags.

Neben den einfachen Zugangsbedingungen ist auch die Zahlung der staatlichen Zulage unkompliziert geregelt. Die Auszahlung wird nach einmaliger Vollmacht automatisch über eine zentrale Stelle bei der „Deutschen Rentenversicherung Bund“ abgewickelt. Kurzum: Der Pflege-Bahr ist eine sinnvolle Ergänzung der gesetzlichen Pflegeversicherung.

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