SEPA - Das neue Lastschriftverfahren

Ab dem 1. Februar 2014 darf der unbare Zahlungsverkehr, also Überweisungen und Lastschriften, gemäß der neuen SEPA-Verordnung nur noch nach den neuen, europäischen Regeln erfolgen. Das funktioniert jedoch nicht automatisch: Um von den Verbesserungen im Zahlungsverkehr zu profitieren, müssen neben den Banken auch Unternehmen, Vereine, Händler und Behörden jetzt aktiv werden. Andernfalls drohen vermeidbare Kosten. Verbraucher müssen sich lediglich an ihre neuen Kontonummern gewöhnen.

Gläubiger-Identifikationsnummer

363.494 Gläubiger-Identifikationsnummern wurden von der Deutschen Bundesbank bis Ende April vergeben und das sind zu wenige. Denn ab 1. Februar 2014 werden die rund 3,6 Millionen Unternehmen und 500 000 Vereine in Deutschland genau diese Nummer brauchen um weiterhin an Lastschriftverfahren teilzunehmen. Damit sind all diejenigen, die Geld von den Konten ihrer Kunden abbuchen – zum Beispiel Versicherungen, Versorger, Versandhändler, aber auch Vermieter, Unternehmen oder Vereine – am stärksten von der Umstellung betroffen. Auf diese Lastschriftgläubiger kommt die Herausforderung zu, sich auf die neuen Bedingungen einzustellen. Und hierbei besteht dringender Handlungsbedarf: Von den etwa 15 Milliarden Überweisungen und Lastschriften pro Jahr in Deutschland werden bisher nur etwa 7 Prozent im SEPA-Format abgewickelt. Damit ist der Anteil der SEPA-Überweisungen und Lastschriften verschwindend gering, obwohl sie seit vier Jahren möglich sind. Viele der kleinen und mittleren Unternehmen sowie Vereine haben noch nicht mit der Umstellung begonnen. Zu den Vorbereitungen gehört auch die elektronische Antragstellung einer Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank (über den Link in der rechten Spalte).

Für den Verbraucher ändert sich hingegen nur die Kontonummer. Die neue, europaweit einheitliche Kontonummer IBAN besteht aus den Länderkennzeichen – DE für Deutschland – , einer zweistelligen, persönlichen Prüfziffer, der herkömmlichen Bankleitzahl sowie der Kontonummer.

Neue Verfahren für Lastschriften und Überweisungen

Für die SEPA-Basislastschrift, als auch für die SEPA-Firmenlastschrift muss ein unterschriebenes SEPA-Mandat des Zahlenden vorliegen. Dieses Mandat ist der Ersatz für die bisherige Einzugsermächtigung. Jedem SEPA-Mandat wird dann eine sogenannte Mandatsreferenz zugewiesen – diese muss pro Kunde eindeutig sein und beispielsweise aus der Kundennummer bestehen.
Einfacher ist es, wenn bereits eine schriftliche Einzugsermächtigung vorliegt. Denn erteilte Einzugsermächtigungen dürfen auch für den Einzug von SEPA-Basislastschriften genutzt werden. Allerdings muss beachtet werden, dass der Lastschrifteinreicher (das Unternehmen, der Versandhändler) den Kunden über die Umstellung der bisherigen Einzugsermächtigung hin zur SEPA-Lastschrift unter Hinweis auf die Gläubiger-Identifikationsnummer und die Mandatsreferenz vorab unterrichtet.

Zu beachten ist außerdem, dass sich mit den SEPA-Lastschriftverfahren neue Anforderungen an Fach- und IT-Prozesse ergeben. SEPA-Lastschriften und SEPA-Überweisungen haben ein spezifisches Datenformat, für das eine Umstellung der Softwaresysteme notwendig wird. Daher empfiehlt sich vor Umstellung eine SEPA-Testphase. Um Wartezeiten zu vermeiden, sollten Unternehmen den Zeitraum für eine solche SEPA-Testphase frühzeitig mit ihrer Bank absprechen. Andernfalls kann es zu längeren Wartezeiten und kürzeren Testphasen kommen.

Sollte die Umstellung nicht rechtzeitig erfolgen, drohen den Gläubigern im schlimmsten Fall eine vorübergehende Zahlungsunfähigkeit beziehungsweise Mahnungen. Folglich entstehende Kosten können durch eine rechtzeitige Umstellung abgewandt werden.

Vorteile von SEPA

Ist die Umstellung einmal erfolgt, bieten die neuen SEPA-Verfahren zahlreiche Vorteile: Insbesondere die Laufzeiten bei Überweisungen in andere europäische Länder werden sich verringern. Darüber hinaus werden künftig geringere Bankgebühren im Zahlungsverkehr mit dem Ausland fällig. Zum einheitlichen Euro- Zahlungsverkehrsraum gehören nicht nur die 17 Länder des Euro-Raums, sondern alle 28 Länder der Europäischen Union sowie die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums: Island, Liechtenstein und Norwegen. Auch Monaco und die Schweiz gehören dazu.
Weitere Informationen zur Umstellung bietet die SEPA-Website.



[ zurück ]